Mehr als 4000 Strafverfahren wegen des Verdachts von Insolvenzstraftaten werden in Deutschland jährlich gegen GmbH-Geschäftsführer eingeleitet. Die GmbH erweist sich in der wirtschaftlichen Krise nicht nur als besonders insolvenzanfällig, sondern für deren Geschäftsführer auch als strafrechtlich riskant.
Die Konfliktsituation liegt auf der Hand: Einerseits gilt es, um den Erhalt des Unternehmens zu kämpfen und verbleibende Chancen zu nutzen, andererseits verlangt der Gläubigerschutz die Einhaltung der Insolvenzantragsfrist.
Eine möglichst frühzeitige strafrechtliche Beratung ist in der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens das Mittel der Wahl, um strafrechtliche Risiken auszuschließen oder zumindest zu verringern.
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