Umweltstrafrecht

Die Beratung und Vertretung im Umweltstrafrecht stellt sich auch für erfahrene Strafverteidiger häufig als Herausforderung dar, weil die umweltstrafrechtlichen Bestimmungen aus sich heraus kaum verständlich sind.Denn sie verweisen in besonderem Maße auf außerstrafrechtliche, primär verwaltungsrechtliche Normen.

Diese Abhängigkeit des Umweltstrafrechts vom Verwaltungsrecht macht es im Rahmen der anwaltlichen Beratung und Vertretung erforderlich, die jeweiligen Bestimmungen (z.B. Abfallgesetze des Bundes und der Länder, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz) zu erfassen und die sich aus der Anwendung der einschlägigen Normen ergebenden Chancen für den Mandanten zu nutzen.

Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Unternehmen und deren Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen umweltrechtliche Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände.

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